Grundlage der Verwertung
Mit dem durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück geförderten Pilotprojekt Bleicherode „Entwicklung eines Verfahrens zur Rekultivierung von Kali-Rückstandshalden“ wurden die fachlichen Grundlagen für die Haldenrekultivierung geschaffen. Unter Projektleitung der K-UTEC Sondershausen wurde von 1993 bis 1996 ein Forschungsvorhaben unter Beteiligung der Universität Göttingen, der Technischen Universität Clauthal, der Gesamthochschule Kassel sowie des Büros Dr. Schaef + Partner Freiberg realisiert.
Die rechtliche Grundlage für die Rekultivierung ist der vom Thüringer Landesbergamt genehmigte Teilabschlussbetriebsplan in Verbindung mit dem Sonderbetriebsplan. Zugelassen sind Abfälle, die den Analysen-Richtwerten der Thüringer Kalihaldenrichtlinie entsprechen (Anlage 3 zur Kalihaldenrichtlinie).
Sie haben Abfall - wir verwerten ihn!
Für die biologische Versiegelung der Halde können folgende Abfälle bis LAGA Z 1.2 verwertet werden:
- Erdaushub
- Bauschutt
- Gießereialtsand
- Straßenreinigungsabfall
- Papierschlamm
- Bettungsrückstand und Gleisschotter
- Rost- und Kesselasche
- Gipsabfall
- Kanalsand
- Sandfangrückstand
